ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gebührenordnung

Die Maklergebühren betragen wie nachstehend aufgeführt, sofern keine andere Provision im Angebot gefordert oder schriftlich vereinbart wird. Maklergebühren sind vom Gesamtinhalt der vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen.

Die Maklerfirma ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Nachstehende Gebühren sind als Nettobeträge anzusehen, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

a) Bei Nachweis von Haus- und Grundbesitz für Käufer 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig und zahlbar bei Abschluss des Kaufvertrages.
b) Bei Vermietung oder Verpachtung bis zu 5 Jahren sind 2 Monatsmieten und bei Verträgen über 5 Jahren 3 % der Vertragsmiete zuzüglich Optionszeiten, zahlbar von Mieter bzw. Pächter.
c) Bei Nachweis von Geschäftsexistenzen sind die unter b) genannten Gebühren für die Anmietung sowie 6 % des Kaufpreises für Inventar- und Warenübernahme und Abstandssumme von dem Geschäftsübernehmenden zahlbar.
d) Für die Begründung eines Ankaufsrechtes oder Vorkaufsrechtes sind von dem hierdurch Begünstigten 1 % des Kaufwertes als Nachweisprovision zu zahlen. Steht die Höhe des Kaufwertes nicht fest, so ist zumindest der 14-fache Jahresmietwert als Kaufwert zugrunde zu legen. Für die Begründung eines Vormietrechts sind 1 % des Mietzinses für die Vertragsdauer, zumindest für 5 Jahre und höchstens für 10 Jahre zu zahlen.
e) Für den Nachweis eines Objektes, welches sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren befindet, sind vom Ersteher 3 % bei Zuschlag zu zahlen. Von Eigentümer bzw. Auftraggeber 3 % bei Abschluss des Bietungsabkommens bzw. wenn kein Bietungsabkommen geschlossen wird, bei Versteigerungszuschlag.
f) Für den Nachweis eines Erbbaurechtsvertrages sind je 3 % des Grundstückwertes von Erbbauberechtigten und Erbbauverpflichteten zu zahlen. Für die Ermittlung des Grundstückwertes ist davon auszugehen, dass die jährlich zu zahlende Erbpacht gleich 6 % des Grundstückwertes ist.

2. Fällige Provision

Fällige Provisionsbeträge, die noch nicht an die Maklerfirma entrichtet sind, sind von der Fälligkeit ab mit 1 % monatlich zu verzinsen.

3. Auftragserteilung für den Dritten

Wer für einen Dritten einen Maklerauftrag erteilt, wird persönlich provisionspflichtig, wenn die Maklergebühr von dem Dritten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gezahlt wird.

4. Provisionsanspruch bei Nichterfüllung

Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossenen Vertrag später rückgängig gemacht wird (Aufhebung, Auflösung, Rücktritt), infolge Verschuldens eines der beiden Vertragspartner durch Aufhebung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat.

5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Unbeschadet dessen, dass der Auftraggeber der von ihm beauftragten Maklerfirma bei Zustandekommen eines Vertrages eine Provision zu entrichten hat, kann die Maklerfirma auch für den Vertragspartner des Auftraggebers eine Tätigkeit entfalten und mit ihm eine Provision vereinbaren.

6. Andere Immobiliengeschäfte

Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern binnen 36 Monaten sind ebenfalls gebührenpflichtig.

7. Provisionspflicht bei bekannten Objekten

Eine von der Maklerfirma mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt.

8. Verjährungsfrist

Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Provisionsanspruches erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem von dem Abschluss Kenntnis erhalten wird. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich der Abschluss nicht provisionspflichtig gehalten wurde.

9. Ersatzgeschäft

Wenn anstelle des erteilten Auftrages ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (z.B. wenn anstelle der Vermietung usw., der Kauf, die Einräumung eines Vorkaufs- oder Erbbaurechts, die Übertragung des Verfügungsrechts über ein Grundstück in einer wie immer gearteten Rechtsform usw. vereinbart wird), dann wird die Maklergebühr in der für das betreffende Rechtsgeschäft in der übliche Höhe fällig. Ergeben sich innerhalb von 36 Monaten Abänderungen des geschlossenen Vertrages, so ist die Maklergebühr für das neue Rechtsgeschäft (Kaufvertrag usw.) ebenfalls zu zahlen, wenn sie höher liegt als die Gebühr für den vorher abgeschlossenen Geschäftsvorgang.

10. Indiskretion

Die dem Auftraggeber von der Maklerfirma überreichten Angebote darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich, zumindest 6 % der Kaufsumme plus MwSt. wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

11. Nebenabreden

Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

12. Haftungsausschluss

Die Angebote der Maklerfirma fußen auf Angaben der Auftraggeber. Die Maklerfirma ist nicht verpflichtet, Erkundigungen über die Richtigkeit der Angaben einzuziehen. Für die Richtigkeit wird daher keine Gewähr übernommen.

13. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Traub Immobilien e.K. Peter Boes, Burscheider Str. 86 in 51381 Leverkusen und Neuenkamp 4 in 51381 Leverkusen, Telefon: 02171 38 11, Fax: 02171 38 13 und E-Mail: info@immobilien-traub.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14. Folgen des Widerrufsrecht

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.